Speziell ausgebildete Ergonomie-Coaches kommen direkt an den Arbeitsplatz Ihrer Mitarbeitenden! Mit aktuellen Methoden wird der Arbeitsplatz analysiert. Es werden Lösungen in Form von Arbeitstechniktraining, ergonomischen Hilfen und individuellen Ausgleichsübungen angeboten.
Ergonomie-Beratung am Arbeitsplatz soll nicht nur das persönliche Gesundheitsbewusstsein stärken, sondern die Mitarbeitenden ebenso für präventives Gesundheitsverhalten sensibilisieren. Das Programm wird dabei auf jede/n Mitarbeiter/in und ihre/seinen Arbeitsplatz abgestimmt.
Aufklärung und Information sind weitere Aspekte, um Ihre Mitarbeitenden zu mehr Gesundheitsbewusstsein zu motivieren. Abgestimmt auf Ihr Mitarbeiterpotential können zusätzliche Vorträge oder Schulungen aus unserer Leistungsübersicht durchgeführt werden.
Zudem bilden wir selbst Ergonomie-Coaches und Fachkräfte für Ergonomie aus. Als Multiplikator im Unternehmen können Ergonomie-Beratungen dadurch eigenständig und firmenintern umgesetzt werden!
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, seine Beschäftigten zu unterweisen. Grundlage dafür ist §12 ArbSchG Abs. 1:
“Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.”
Es existieren verschieden Anlässe für Unterweisungen:
Die Maßnahmen, die im Rahmen einer Unterweisung vermittelt werden, resultieren aus Gefährdungsbeurteilungen oder Betriebsbesichtigungen. Sollte eine Gefährdungsbeurteilung neue Erkenntnisse liefern, ist dies ebenfalls ein Anlass für eine Unterweisung. Informieren Sie sich hierzu auch über unsere Angebote Psychische Gefährdungsbeurteilung und Mitarbeiterbefragungen.
Unterweisungen müssen mindestens folgende Inhalte ausweisen:
Dementsprechend sind Betriebsanleitungen von Arbeitsmitteln und Maschinen beim Unterweisen zu berücksichtigen.
Wir unterstützen Sie bei der Durchführung Ihrer Unterweisungen vollumfassend. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften bieten wir höchste Qualität vereint mit unserem Anspruch, den Beschäftigten tatsächlich eine gesundheitsgerechte und sichere Arbeitsweise zu vermitteln.
Von der Planung über die Kommunikation bis hin zur Durchführung und Dokumentation helfen wir Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Unterweisungspflicht.
Eine erhebliche Erleichterung und Aufwandsreduktion bieten unsere digitalen E-Unterweisungen. Ihre Beschäftigten können sich die Unterweisungen im interaktiven Videoformat anschauen, sodass sich Ihr Zeitaufwand minimiert. Durch Lernerfolgskontrollen, Übungen und Tests wird garantiert, dass die Unterweisung Ihren Zweck erfüllt. Weiter unten finden Sie Details zu unseren digitalen Lösungen.
Werfen Sie einen Blick in unsere digitalen Lösungen und E-Unterweisungen im Bereich der Unterweisungen am Arbeitsplatz!
Ermöglichen Sie Ihren Beschäftigten eine digitale Unterweisung auf Abruf und erfüllen Sie somit Ihre Arbeitgeberpflicht!
Ermöglichen Sie Ihren Beschäftigten eine digitale Unterweisung auf Abruf und erfüllen Sie somit Ihre Arbeitgeberpflicht!
Ermöglichen Sie Ihren Beschäftigten eine digitale Unterweisung auf Abruf und erfüllen Sie somit Ihre Arbeitgeberpflicht!
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