Unterweisung Büro

Ergonomie & Unterweisungen

Ergonomie-Beratungen am Arbeitsplatz

Was ist eine Ergonomie-Beratung?

Speziell ausgebildete Ergonomie-Coaches kommen direkt an den Arbeitsplatz Ihrer Mitarbeitenden! Mit aktuellen Methoden wird der Arbeitsplatz analysiert. Es werden Lösungen in Form von Arbeitstechniktraining, ergonomischen Hilfen und individuellen Ausgleichsübungen angeboten.

Ergonomie-Beratung am Arbeitsplatz soll nicht nur das persönliche Gesundheitsbewusstsein stärken, sondern die Mitarbeitenden ebenso für präventives Gesundheitsverhalten sensibilisieren. Das Programm wird dabei auf jede/n Mitarbeiter/in und ihre/seinen Arbeitsplatz abgestimmt.

Aufklärung und Information sind weitere Aspekte, um Ihre Mitarbeitenden zu mehr Gesundheitsbewusstsein zu motivieren. Abgestimmt auf Ihr Mitarbeiterpotential können zusätzliche Vorträge oder Schulungen aus unserer Leistungsübersicht durchgeführt werden.

Zudem bilden wir selbst Ergonomie-Coaches und Fachkräfte für Ergonomie aus. Als Multiplikator im Unternehmen können Ergonomie-Beratungen dadurch eigenständig und firmenintern umgesetzt werden!

Wie läuft eine Ergonomie-Beratung ab?
  • Begehung der Arbeitsplätze durch unsere Coaches
  • Analyse
  • Optimierung der Arbeitsplätze
  • Erlernen von Ausgleichsübungen am Arbeitsplatz
  • Feedback-Runden mit den Mitarbeitern und den Vorgesetzten
  • Dokumentation
  • Zusätzliche und weiterführende Projekte auf Wunsch

Unterweisungen

Warum Unterweisungen durchführen?

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, seine Beschäftigten zu unterweisen. Grundlage dafür ist §12 ArbSchG Abs. 1:

“Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.”

Wann Unterweisungen durchführen?

Es existieren verschieden Anlässe für Unterweisungen:

    • Aufnahme einer Tätigkeit
    • Zuweisung einer anderen Tätigkeit
    • Veränderungen im Aufgabenbereich
    • Veränderungen in den Arbeitsabläufen
    • Neue Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Technologien etc.
    • Unfälle, Beinaheunfälle und sonstige Schadensereignisse

Die Maßnahmen, die im Rahmen einer Unterweisung vermittelt werden, resultieren aus Gefährdungsbeurteilungen oder Betriebsbesichtigungen. Sollte eine Gefährdungsbeurteilung neue Erkenntnisse liefern, ist dies ebenfalls ein Anlass für eine Unterweisung. Informieren Sie sich hierzu auch über unsere Angebote Psychische Gefährdungsbeurteilung und Mitarbeiterbefragungen.

Unterweisungen müssen während der Arbeitszeit erfolgen. Sofern sich die Gefahrensituation und Arbeitsaufgabe nicht ändert, ist eine Unterweisung mindestens jährlich zu wiederholen. Gemäß §29 Jugendarbeitsschutzgesetz sind Jugendliche mindestens halbjährlich zu unterweisen.
Ergonomie Beratung
Welche Inhalte müssen Unterweisungen haben?

Unterweisungen müssen mindestens folgende Inhalte ausweisen:

    • Konkrete, arbeitsplatz- und arbeitsaufgabenbezogene Gefährdungen
    • Dagegen getroffene und zu beachtende Schutzmaßnahmen
    • Vorgesehenes sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten
    • Notfallmaßnahmen
    • Inhalte der bestehenden Vorschriften und Regeln

Dementsprechend sind Betriebsanleitungen von Arbeitsmitteln und Maschinen beim Unterweisen zu berücksichtigen. 

Was ist bei Unterweisungen zu beachten?
    • Eine Unterweisung muss konkrete, auf den Arbeitsplatz oder die Arbeitsaufgabe ausgerichtete Erläuterungen und Anweisungen zur sicheren und gesundheitsgerechten Ausführung der Arbeitstätigkeiten enthalten.
    • Die Beschäftigten sollen die vorgesehenen Maßnahmen kennen und anwenden können.
    • Die Unterweisungsinhalte müssen arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden.
    • Es muss eine eine Verständnisprüfung stattfinden.
    • Ein Gespräch zwischen Versicherten und Unterweisenden muss jederzeit möglich sein.
    • Eine Unterweisung muss dokumentiert werden, damit der Unternehmer nachweisen kann, seiner Unterweisungsverpflichtung nachgekommen zu sein.
Was bietet ESUNA Corporate Health?

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung Ihrer Unterweisungen vollumfassend. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften bieten wir höchste Qualität vereint mit unserem Anspruch, den Beschäftigten tatsächlich eine gesundheitsgerechte und sichere Arbeitsweise zu vermitteln. 

Von der Planung über die Kommunikation bis hin zur Durchführung und Dokumentation helfen wir Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Unterweisungspflicht.

Eine erhebliche Erleichterung und Aufwandsreduktion bieten unsere digitalen E-Unterweisungen. Ihre Beschäftigten können sich die Unterweisungen im interaktiven Videoformat anschauen, sodass sich Ihr Zeitaufwand minimiert. Durch Lernerfolgskontrollen, Übungen und Tests wird garantiert, dass die Unterweisung Ihren Zweck erfüllt. Weiter unten finden Sie Details zu unseren digitalen Lösungen.

Digitale Lösungen

Werfen Sie einen Blick in unsere digitalen Lösungen und E-Unterweisungen im Bereich der Unterweisungen am Arbeitsplatz!

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