Psychische Gefährdungsbeurteilung

Erfüllen Sie jetzt Ihre Pflicht als Arbeitgeber nach §5 ArbSchG mit der Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung!

Ihre psychische Gefährdungsbeurteilung wird auf Ihr Unternehmen abgestimmt und von hochqualifiziertem Personal durchgeführt. Neben der Analyse der Belastung erheben wir auch die daraus resultierenden Beanspruchungen der Befragten.

Umfassende Auswertungsmöglichkeiten

Bestandteile unserer PGB

  • Mitarbeiterbefragung digital oder in Papierform
  • individuelle Anpassung des Fragebogens
  • wissenschaftlich evaluierte und rechtlich zertifizierte Befragungsinstrumente
  • von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften anerkannt
  • Unterstützung im Steuerkreis
  • Durchführung von Auswertungsworkshops im Rahmen der Ergebnispräsentation
gesundheitsindikatoren

Informationen zur PGB

§ 5 im Arbeitsschutzgesetz schreibt in Abs. 3 eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor:

Im Rahmen der GB sind auch diejenigen Gefährdungen beurteilen, die aus der „Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken“ und durch die „unzureichende Qualifikation und Unterweisung des Beschäftigten“ resultieren können.

Nur 22% aller Betriebe haben aktuell eine Gefährdungsbeurteilung, die den rechtlichen Anforderungen entspricht. (Quelle: BAuA 2017, Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt)

Eine große Herausforderung für die Betriebe: Fehlendes Fachwissen. Häufig weiß niemand, wie eine solche Beurteilung fachgerecht durchzuführen ist. Zudem stehen nur selten die personellen Ressourcen für eine umfangreiche Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Ergebnisse zur Verfügung.

Unser Leistungsversprechen

Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen: Egal ob Unternehmen mit mehreren tausend Mitarbeitern oder KMU mit wenigen Beschäftigen, wir wählen gemeinsam mit Ihnen individuell passende Methoden aus und führen die gewissenhaft Gefährdungsbeurteilung durch.

Unsere Vorgehensweise

Dafür nutzen wir umfangreiche, bewährte Befragungsinstrumente, die von der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Gesundheitsförderung evaluiert, als Instrument zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (PGB) gem. § 5 Abs. 3 ArbSchG zertifiziert und zudem von Berufsgenossenschaften und Krankenkassen als Analyseinstrument zur PGB anerkannt wurden.

Über die weit verbreitete „klassische“ Analyse von unterschiedlichen Belastungen hinaus, erheben wir als einziger Anbieter zu jeder Frage ergänzend die Beanspruchung der Mitarbeiter. Wir stellen nicht nur die Frage: „Wie häufig kommt das vor?“, sondern wir fragen zusätzlich: „Wie sehr belastet Sie das?“. Dies führt dazu, dass wir nicht nur darstellen können, was wissenschaftlich gesehen die Mitarbeiter belasten sollte, sondern wir zeigen auch, ob dieser Faktor tatsächlich ein Problem für die Mitarbeiter darstellt – oder die Belegschaft dies als normalen, nicht beanspruchenden Teil des Arbeitsalltags erlebt und somit kein Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus erheben wir auch, welche Frühwarnzeichen oder gar Gesundheitsprobleme in der Belegschaft zu finden sind.

Fortbildung
Psychische Gefährdungsanalysen durchführen

In unserer Fortbildung erhalten Sie jede Menge Praxisbeispiele, die theoretischen Grundlagen und eine Einweisung in die Instrumente zur Erhebung psychsicher Belastungen, um Psychische Gefährdungsbeurteilungen fachmännisch durchführen zu können!

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