Der Arbeitsschutz geht der Fragestellung nach: Was macht krank?
Entsprechend der Leitfrage dienen Maßnahmen dem Vermeiden von Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz.
Beim Arbeitsschutz werden allein die objektiven Arbeitsbedingungen und die damit verbundenen Belastungen für Arbeitnehmer an diesem Arbeitsplatz betrachtet.
ArbSchG § 3: Treffen erforderlicher Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
ArbSchG § 5: Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Beim BEM wird geklärt, wie die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters überwunden, einem erneuten Ausfall des Mitarbeiters vorgebeugt und das Beschäftigungsverhältnis erhalten werden kann.
SGB IX § 167 Prävention
ASiG § 9 Abs.3 Tätigkeit des Betriebsarztes im Eingliederungsmanagement
Fragestellung der BGF: Was hält gesund?
Mithilfe der BGF sollen mit der Arbeit verbundene Gesundheitspotentiale langfristig aktiviert werden.
SGB V mit § 20 b Betriebliche Gesundheitsförderung und § 20 c Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
ESUNA Corporate Health ist ein Produkt der © AHAB-Akademie GmbH