Beim BEM wird geklärt, wie die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters überwunden, einem erneuten Ausfall des Mitarbeiters vorgebeugt und das Beschäftigungsverhältnis erhalten werden kann.
SGB IX § 167 Prävention
ASiG § 9 Abs.3 Tätigkeit des Betriebsarztes im Eingliederungsmanagement